Helfen, aber wie?

In der Debatte um Sterbehilfe gehen die Meinungen weit auseinander, auch in der Kirche: Gut, dass die geschäftsmäßige und auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid verboten wurde, sagt Pfarrerin Barbara Schwahn. Vielen hochbetagten, schwerstkranken Patienten ist damit aber nicht geholfen, meint Pfarrer Manfred Alberti.

Interview: Anne Meyer, Thomas Becker, Fotos: Markus Feger

Dr. Barbara Schwahn, 50, ist Skriba und Leiterin der Abteilung Seelsorge im Kirchenkreis Düsseldorf und nebenamtliches Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Manfred Alberti, 66, war 35 Jahre lang Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Wuppertal-Sonnborn. Er ist Autor des Buches „Vorsorgebuch. Alter – Sterben – Bestattung“ (Neukirchener Verlag 2015).

debatte: Frau Schwahn, Herr Alberti, hat Sie schon einmal eine Person gebeten, ihr dabei zu helfen, sich das Leben zu nehmen?

Manfred Alberti: Nein, nie.

Barbara Schwahn: Mir ist das auch nie passiert. Allerdings hat mir mal eine Frau aus der Gemeinde erzählt, sie habe ihren Arzt gefragt, ob er ihr helfen würde. Der Arzt hat ihr dies zugesagt. Die Frau wäre nicht auf die Idee gekommen, sich an mich als Pfarrerin zu wenden.

Angenommen, Sie würden selbst gefragt. Wie würden Sie reagieren?
Alberti: Ich würde mich überfordert fühlen – wie vermutlich die meisten Ärzte. Das ist auch der Grund, warum Ärzte in Senioren- oder Pflegeheimen so selten beim Sterben helfen. Deshalb bin ich dafür, Ethikkommissionen einzurichten, die in geordneten Verfahren über Einzelfälle nachdenken und Ärzten einen Rat geben, der ihnen Sicherheit in einer solch schwierigen Frage verschafft. In manchen Palliativstationen und Hospizen gibt es Gespräche dieser Art. Eingebunden sind dort auch Pflegende und Angehörige. Hier sehe ich die Anfänge einer neuen Sterbekultur. Als Einzelperson würde ich wohl niemandem beim Suizid assistieren, auch wenn ich der Überzeugung wäre, diesem Menschen etwas Gutes zu tun.

Und wenn Sie als Pfarrer Mitglied einer Ethikkommission wären?

Alberti: Dann kann ich mir vorstellen, gemeinsam zum Schluss zu kommen, dass einem Menschen bei seinem Sterbewunsch geholfen werden sollte – wenn es sich etwa um eine Person handelt, die hochbetagt ist und lebenssatt.
Schwahn: Da liegen wir gar nicht weit auseinander. Es ist dann aber rechtlich noch einmal ein Unterschied, ob jemand sagt: Verabreichen Sie mir etwas, damit mein Leben beendet wird – das wäre Tötung auf Verlangen, die meist als aktive Sterbehilfe bezeichnet wird. Oder ob jemand sagt: Helfen Sie mir, dass ich mein Leben selbst beenden kann. Dann sprechen wir von Beihilfe zu Suizid oder assistiertem Suizid. Tötung auf Verlangen steht in Deutschland unter Strafe und darüber wurde jetzt auch gar nicht debattiert.

Dann bleiben wir erstmal beim assistierten Suizid. Wie würden Sie reagieren,
wenn Sie um Hilfe gebeten würden, Frau Schwahn?

Schwahn: Als Seelsorgerin würde ich zunächst ausloten, ob der Suizidwunsch einer Person ad hoc entstanden ist oder ob er schon länger besteht. Es gibt ja bei vielen Schwerstkranken Tage, an denen sie sagen, ich möchte nicht mehr leben, und andere, an denen sie wieder Kraft verspüren. In jedem Fall würde ich klärende Gespräche führen, auch mit den Angehörigen, Ärzten und Pflegenden. Beihilfe zum Suizid würde ich selbst nicht leisten, weil ich als Seelsorgerin für alle da sein möchte, die mit einem möglichen Suizid in Verbindung stehen.

Haben Sie Angst, in einen Interessenkonflikt zu geraten?

Schwahn: Als Seelsorgerin will ich auch die Angehörigen oder Pflegenden begleiten können in ihrer Trauer und Unsicherheit, vielleicht auch in ihrer Enttäuschung oder ihrem Ärger vor und nach der Entscheidung eines Menschen, sich das Leben zu nehmen. Das kann ich aber nicht, wenn ich selbst Beihilfe leiste, also Agierende bin.

„Mit dem neuen Gesetz ist vielen Menschen in Pflegeheimen nicht geholfen.“ MANFRED ALBERTI

Im November 2015 hat der Bundestag ein neues Sterbehilfegesetz verabschiedet und jede Form „geschäftsmäßiger“ und auf Wiederholung angelegter Sterbehilfe verboten. Was halten Sie von dem Gesetz, Herr Alberti?

Alberti: Es ist schade, dass Ärzte jetzt noch mehr in Gefahr geraten, sich strafbar zu machen, wenn sie Beihilfe zum Suizid leisten und beispielsweise ein todbringendes Medikament verschreiben, das ein Patient dann selbst einnimmt. Die Grenze zwischen ärztlicher Sterbehilfe und privat organisierten Angeboten der Hilfe beim Suizid wird in dem Gesetz nicht klar gezogen. Dass Ärzte in Hospizen oder Palliativstationen täglich „geschäftsmäßig“ mit solchen Fragen und Anliegen konfrontiert werden, bleibt unberücksichtigt.

Schwahn: Ich lege das Gesetz anders aus. Es soll zwar auch verhindern, dass Ärzte sich auf assistierten Suizid „spezialisieren“ und das regelmäßig machen. Aber wenn ein Arzt in den wenigen Einzelfällen, von denen wir nur reden, zu dem Entschluss kommt, dass er palliativmedizinisch alles Mögliche für den Patienten getan hat und er dem Patienten auf dessen Wunsch hin unerträgliches Leiden ersparen will, dann ist das meines Erachtens weiterhin möglich.

Frau Schwahn, Sie befürworten das neue Gesetz. Warum?

Schwahn: Weil es verhindert, dass ein Suizid am Lebensende, auch ein assistierter Suizid, zum Normalfall in unserer Gesellschaft wird. Niemand darf das Gefühl haben, dass er, wenn er Hilfe und Pflege braucht, nur noch anderen zur Last fällt und sein Leben nichts mehr wert ist. Welches Leben ist denn lebenswert? Nur unser auf Hochleistung getrimmtes Fitnessideal? Wir müssen lernen, dass alle Phasen des Lebens dazugehören und wertzuschätzen sind.

Herr Alberti, für welchen Entwurf hätten Sie votiert, wenn Sie hätten abstimmen dürfen?

Alberti: Für den Entwurf von Renate Künast und Petra Sitte, nach dem die von Angehörigen, Nahestehenden und Ärzten geleistete Beihilfe zum Suizid legal ist. In meinen Augen haben allerdings alle Gesetzentwürfe, die im Parlament eingebracht wurden, ein großes Manko: Sie nehmen nur einen kleinen Teil der Menschen in den Blick, nämlich diejenigen, die einwilligungsfähig sind oder die eine Patientenverfügung haben. Aber auf die meisten Sterbewilligen trifft das nicht zu. Da liegt etwa eine uralte Frau im Altenheim, dämmert monatelang, jahrelang vor sich hin, kann nichts mehr sagen, hat aber keine Patientenverfügung. Und die Angehörigen können nichts für sie tun. Die meisten Ärzte wiederum helfen nicht, aus Angst vor möglichen juristischen Konsequenzen. Aus solchen Erfahrungen erwächst die positive Einstellung zur Sterbehilfe in weiten Teilen der Bevölkerung.

Wenn alle Entwürfe an der Realität vorbeigehen, welche Initiative hätten Sie erwartet?

Alberti: Ich könnte mir vorstellen, das Prinzip der Patientenverfügung in sehr hohem Alter umzudrehen: Lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Ernährung sollten nur bei demjenigen durchgeführt werden, der es zuvor ausdrücklich schriftlich festgelegt hat. Alle anderen nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen sollten sterben dürfen, ohne dass um jeden Preis alle Möglichkeiten der Hochleistungsmedizin ausgeschöpft werden. Als Gemeindepfarrer habe ich bei fast allen Besuchen bei Senioren gehört: „Ich bitte den lieben Gott jeden Abend darum, dass ich ins Bett steige und morgens nicht mehr aufwache.“ Wir aber lassen diese Menschen nicht sterben. Wenn der Hausarzt einmal angeordnet hat, dass jemand künstlich ernährt wird, gibt es kaum ein Zurück mehr. Ärzte fühlen sich oft dazu verpflichtet, alle lebensverlängernden Maßnahmen einzuleiten – auch weil sie in vielen Landesärztekammern Angst haben, ihre Approbation zu verlieren.

Werden die Menschen zu lange am Leben gehalten, Frau Schwahn?

Schwahn: Das mag in vielen Fällen so sein. Es lässt sich aber mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verhindern. Wenn ich notfallmäßig ins Krankenhaus komme und an Maschinen hänge, können Ärzte, Angehörige und Pflegende anhand eines solchen Dokuments gemeinsam entscheiden, dass das Leben so nicht mehr weiterzuführen ist. Natürlich wünschen sich die meisten einen möglichst schnellen und schmerzfreien Tod und wollen nicht lange bettlägerig sein. Aber die Konsequenz kann doch nicht sein, dass ich nur am Leben gehalten werde, wenn ich Widerspruch einlege. Es muss doch genau andersherum sein! Man muss den Menschen ermöglichen, möglichst lange und möglichst gut zu leben. Das Eingreifen in die Natur, das Beenden des Lebens kann nur die Ultima Ratio sein, nicht der Normalfall.

Alberti: Aber was bleibt vom Menschen, wenn er künstlich ernährt wird, nicht mehr bei Bewusstsein ist, einen Herzschrittmacher hat? Greifen wir wirklich ein in das Geschehen Gottes, wenn wir diese Geräte abschalten? Haben nicht vorher die Ärzte eingegriffen? In der Regel wollen Menschen lebenssatt sterben dürfen, wenn sie älter als 85 Jahre alt sind und schwer krank werden.
Schwahn: Der Mensch bleibt ein geliebtes Geschöpf Gottes. Gleichwohl halte ich es auch in einem solchen Fall vertretbar, wenn der Patient seinen Willen zu Lebzeiten entsprechend kundgetan hat, den Menschen sterben zu lassen.
Alberti: Aber mehr als die Hälfte aller Menschen hat keine Patientenverfügung und keine Vollmacht. Einerseits will sich kaum jemand zu einem frühen Zeitpunkt mit belastenden Fragen rund um das eigene Sterben auseinandersetzen. Andererseits ist das Ausfüllen intellektuell anspruchsvoll und erfordert einige Kenntnis der Rechtslage und Medizin.

Herr Alberti, wenn lebenserhaltende Maßnahmen bei hochbetagten Patienten ohne entsprechende Patientenverfügung nicht ewig weitergeführt werden sollen – wo ziehen Sie dann die Grenze, bis wann das Leben noch lebenswert ist?

Alberti: Generalisierende Lösungen gibt es nicht, und die dürfte man auch nicht formulieren. Noch zu gründende Ethikkommissionen in Altenheimen müssten das im Einzelfall beantworten, unter Einbezug aller Fakten und Lebenseinstellungen, die über eine nicht mehr auskunftsfähige Person in Erfahrung zu bringen sind.

Wäre dann auch aktive Sterbehilfe eine Option?

Alberti: Unter bestimmten, seltenen Umständen schon: Wenn ein hochbetagter, schwerstkranker Patient aus freien Stücken diesen Wunsch äußert oder in einer Patientenverfügung geäußert hat. Normalerweise stirbt ein solcher Mensch in kurzer Zeit, wenn man ihm keine künstliche Ernährung mehr gibt, also passive Sterbehilfe leistet, und diese palliativ begleitet. Passive und aktive Sterbehilfe dürfen nur von Ärzten ausgeführt werden.
Schwahn: Für mich ist diese Art aktiver Sterbehilfe grenzwertig, und ich finde es richtig, dass sie in Deutschland unter Strafe steht. Viel wichtiger ist, dass die palliative Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern gestärkt wird und Hospize ausgebaut werden. Dass wir also Hilfe beim Sterben leisten und nicht zum Sterben. Der Bundestag hat einen Tag vor der Entscheidung über die Sterbehilfe beschlossen, mehr Geld in den Hospiz- und Palliativausbau zu investieren, was ich für eine kluge Entscheidung halte. Wenn man die Palliativversorgung verbessert und die Straffreiheit für assistierten Suizid als Ultima Ratio in einzelnen Fällen bestehen bleibt, sind wir meiner Meinung nach auf dem richtigen Weg.

Begegnung Sterbehilfe„Das neue Gesetz verhindert, dass Suizidbeihilfe zum Normalfall wird.“ BARBARA SCHWAHN

Ist die Beihilfe zum Suizid, die Sie beide in Einzelfällen für ethisch vertretbar halten, dann also auch Aufgabe der Ärzte?

Schwahn: Letztlich ja, denn man kann elendiglich zugrunde gehen, wenn man nicht das richtige Mittel nimmt oder man es nicht richtig anwendet. Aber es erfordert ein hohes Ethos der Ärzte. Meiner Meinung nach beginnt ihre Verantwortung auch schon viel früher. Ärzte sollten nicht alles tun, was möglich ist, um Leben künstlich zu verlängern. Sie sollten hinterfragen, welche Behandlung angesichts der Wünsche der Patienten angemessen ist. Derzeit ist hier ein Umdenken im Gange, auch, weil Palliativmediziner in Pflegeheimen und Krankenhäusern in das Handeln einbezogen werden. Ihnen geht es vornehmlich darum, die verbleibende Lebenszeit todkranker Patienten so zu gestalten, dass sie nicht unnötig leiden müssen und möglichst wenig Schmerzen haben.

Sie beide sind nicht nur Seelsorger, sondern auch Theologen. Was sagt eigentlich die Bibel zur Sterbehilfe?

Alberti: Konkret nichts. Aber wir lesen natürlich von Abraham, der alt und lebenssatt gestorben ist. Ich würde mir wünschen, dass sich dieses positive Verhältnis zum Tod in der Bevölkerung unter Christen ausbreitet. Menschen sind Teil der Natur, und alles Leben in der Natur besteht aus Geborenwerden, Wachsen, Blühen, Vergehen und Sterben. Auf diesen Lebenslauf hat alles in der Natur ein Recht, auch ein Recht auf würdiges Sterben, und wenn uralten Menschen dieses nicht zugestanden wird, dann ist das Körperverletzung.
Schwahn: Neben den alten und lebenssatten Menschen haben wir in der Bibel beispielsweise auch die Klagepsalmen, in denen es sinngemäß heißt: Mir steht das Wasser bis zum Hals, ich werde belagert von meinen Feinden, ich leide unter Schmerzen, Gott, warum mutest du mir das zu? Wir hören in der Bibel auch von Menschen, die sich selbst das Leben nehmen, und das wird nicht verurteilt, sondern als tragisches Ende im Zusammenhang einer Lebensgeschichte geschildert. Gleichwohl haben wir auch die Aussage, dass Gott der Herr über Leben und Tod ist und nicht der Mensch.

Demnach ist es also Auslegungssache. Spricht Ihrer Meinung nach denn etwas dagegen, sich selbst das Leben zu nehmen?

Schwahn: Als Christin glaube ich, dass Gott Leben entstehen und auch sterben lässt. Und wir als Menschen haben die Verantwortung, dieses Leben zu gestalten. Vielleicht muss ich aber irgendwann sagen: Ich kann diese Verantwortung nicht mehr übernehmen, weil ich mich ihr nicht mehr gewachsen fühle. Darin zeigt sich unser begrenztes Menschsein.

Herr Alberti, ist Sterbehilfe dann ein Akt der Nächstenliebe?

Alberti: Ja, das kann sein. Mir leuchtet die Unterscheidung nicht ein: Ich kann einem schwerstkranken Menschen ein Mittel zum Sterben besorgen, und wenn er es selbst nimmt, ist alles straffrei. Wenn er es aber nicht mehr selbst nehmen kann, ist das Beihilfe zur Tötung und strafbar. Warum sollte man den Menschen, die zur Selbsttötung nicht mehr in der Lage sind, verweigern, was man anderen zugesteht? Ich würde mir wünschen, dass die juristische Diskussion an diesem Punkt voranschreitet.

Können Sie sich vorstellen, dass Sie eines Tages den Wunsch nach assistiertem Suizid äußern?

Schwahn: Ich weiß nicht, ob ich den Mut hätte, mir selbst das Mittel zu verabreichen. Ich denke, ich würde es nicht schaffen. Hinzu kommt, dass ich es meiner Familie nicht gerne zumuten möchte. Wenn ich mir selbst das Leben nähme, würden sich mein Mann und meine Kinder fragen, warum ich nicht weitergekämpft habe. Ich würde sie mit ihren Fragen und dieser Last zurücklassen.

Alberti: Ich kann mir schon vorstellen, dass ich Sterbehilfe in Anspruch nähme – etwa wenn ich keine Hoffnung mehr hätte, in einer bestimmten Weise leben zu können. Andererseits: Der Schriftsteller und Philologe Walter Jens hat einmal gesagt, dass er lieber tot sein wolle, wenn er seiner intellektuellen Fähigkeit beraubt sei. Später erkrankte er an Demenz und war – laut Aussagen seiner Familie – glücklich und zufrieden, wenn er auf dem Bauernhof ein Schaf streicheln konnte.