Eine Frage des Gewissens

Der Bundestag hat die geschäftsmäßige und auf Wiederholung angelegte Beihilfe zum Suizid verboten. Eine kluge Entscheidung, meint Manfred Rekowski, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Text: Manfred Rekowski

Dies vorweg: Sterben war in den Monaten vor der Entscheidung des Bundestags im November 2015 zur Suizidbeihilfe ein großes öffentliches Thema. Es hat die Tagesordnung der Politik und die Berichterstattung der Medien bestimmt. Sterben ist aber zugleich eine höchst existenzielle und sehr persönliche Frage, die viele Menschen umtreibt. Unabhängig davon, wie man die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Regelungen bewertet, kann unsere Gesellschaft insgesamt stolz sein, dass so leidenschaftlich über ein Leben in Würde und ein erträgliches Sterben diskutiert wurde. Mich hat immer wieder beeindruckt, wie intensiv die Diskussionen waren, wie die Tabuthemen Tod und Sterben öffentlich und privat angesprochen wurden und vielfach tatsächlich Gehör fanden.

Bei allen Unterschieden in der Sache wurde bis in die Debatten des Bundestags hinein deutlich: Das Thema taugt nicht für einen Schlagabtausch, in dem nur die Richtigkeit der eigenen Position unterstrichen wird. Weil es keine einfachen Antworten gibt, müssen wir sehr aufmerksam aufeinander hören und um gute Lösungen ringen.

Mir selbst war stets bewusst, dass es Extremsituationen geben kann, in denen Menschen verantwortliche Gewissensentscheidungen treffen müssen und dabei das Gefühl haben, zwischen verschiedenen „Übeln“ wählen zu müssen: Fortsetzung eines quälenden Leidens? Oder doch Hilfe zum Sterben, weil Schmerzen und Leid für den Sterbenden unerträglich werden und er nicht mehr kann? Dabei ist für mich immer wieder deutlich spürbar: Menschen stellen keine Fragen zu hypothetischen Situationen, sondern setzen sich in konkreten und oft auch bedrängenden Lebenszusammenhängen intensiv mit dem Sterben, mit Hilfe beim Sterben, auseinander.

Und manche denken dabei auch über die Möglichkeit eines Suizids nach und damit verbunden auch über Hilfe zum Sterben. Es gibt keine einfachen Antworten – weder für die Betroffenen noch für Angehörige, Ärzte oder für das Pflegepersonal. Wer deshalb in einer solchen Situation Verantwortung übernimmt, trägt auch Verantwortung. In Aufnahme und Veränderung einer Formulierung von Dietrich Bonhoeffer – er sprach in anderen Zusammenhängen von „Schuldübernahme“ – würde ich mit Blick auf Beihilfe zum Suizid von „Verantwortungsübernahme“ sprechen: Die verantwortliche Gewissensentscheidung des Einzelnen respektieren wir in unserer Kirche, aber daraus lassen sich eben nicht vorschnell allgemeingültige gesellschaftliche Normen ableiten.

In der Diskussion um Suizidbeihilfe ist mir deshalb ein anderer Aspekt sehr wichtig: Wir müssen klären, welche Auswirkungen es für unsere Gesellschaft hätte, wenn die aktive Sterbehilfe legalisiert und zu einer akzeptierten Option würde. Als Christen sind wir überzeugt, dass jeder Mensch als Ebenbild Gottes eine Würde hat, die auch in Krankheit und im Sterben nicht verloren geht. Die Werte einer Gesellschaft und der Wert einer Gesellschaft zeigen sich deshalb auch darin, wie sie mit Sterbenden umgeht.

Ich begrüße es, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zukünftig aufgrund der gesetzlichen Neuregelung unter Strafe gestellt wird. Denn ich bin der Meinung, eine Hilfe zum Sterben darf nicht die Hilfe beim Sterben ersetzen. Die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Neuregelung ist eine klare Absage an jede Form geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Aus christlicher Sicht darf die Beihilfe zum Suizid keine „normale Dienstleistung“ werden und ein Suizid nicht den Anschein der Normalität bekommen. Die Wahrung der gottgegebenen Würde aller Menschen ist Aufgabe christlichen Handelns. Deswegen sollten gerade alte und kranke Menschen nicht unter einen gesellschaftlichen oder familiären Druck geraten, den Suizid als mögliche Alternative zu einer kostenintensiven Pflege in Erwägung zu ziehen.

Aus meiner langjährigen Praxis als Gemeindepfarrer weiß ich aber auch, dass es Extremsituationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit sehen und am Lebensende Hilfe bei Angehörigen oder Ärzten suchen, um sich selbst das Leben zu nehmen. Zu Recht sollen auch zukünftig Personen straffrei bleiben, die im Einzelfall eine Gewissensentscheidung treffen, beim Suizid zu helfen.

Hierbei darf sich aber keine geschäftsmäßige Form der Suizidbeihilfe etablieren: also keine Tätigkeit, die auf Wiederholung angelegt und deren Hauptzweck der Suizid ist – eine Form, wie sie Sterbehilfevereine betreiben, sondern es bleibt eine persönlich zu verantwortende Tat in einer Grenzsituation. Fragwürdig ist es, wenn die Selbstbestimmung des Menschen absolut gesetzt wird. Dies hieße nämlich im Hinblick auf das Ende des Lebens, dass die Vermeidung von Abhängigkeiten ein oberstes Ziel wäre. Unsere Menschenwürde liegt – theologisch gesprochen – jedoch nicht in der Fähigkeit, unser Leben selbst zu bestimmen, sondern in unserer Gottesebenbildlichkeit. Das heißt: Jeder Mensch behält seine Würde auch im Sterben, ob er als Parkinsonpatient, als Demenzkranker oder wie auch immer stirbt. Sterben in Würde beginnt nicht erst, wenn ein Mensch selbst die Umstände seines Sterbens in die Hand nimmt.

Wenn Suizid als Ausdruck der Freiheit und Selbstbestimmung beschrieben wird, geht dies an der Not und den Begrenzungen in einer suizidalen Situation vorbei. Zudem ist das Leben nach christlicher Überzeugung unverfügbar: Gerade deswegen ist es eine wichtige Aufgabe der Kirchen, Menschen nicht alleinzulassen, die einen Suizid erwägen, weil auch Gott keinen Menschen aufgibt.

Die Gewissheit, auch im Extremfall jede medizinisch mögliche Hilfe zu bekommen, um Schmerzen zu lindern, beugt der Angst vor, Leid und Schmerzen ausgeliefert zu sein. Deswegen setzt sich die Evangelische Kirche im Rheinland schon seit Langem für einen Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung ein, um schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu geben. Weiterhin bleibt die Begleitung durch Seelsorgerinnen und Seelsorger bis zum Lebensende eine wichtige Aufgabe der Kirchen, um Hilfe im Sterben zu ermöglichen.

Ich bin gewiss, dass weder Angehörige, die einem Suizidwilligen Beihilfe leisten, noch Kranke, die die Möglichkeit eines Suizids bedenken, aus der Beziehung zu Gott herausfallen. Deshalb haben wir uns in der Evangelischen Kirche im Rheinland dafür ausgesprochen, dass Menschen, die einen Suizid erwägen, ebenso wie Angehörige und Ärzte, selbstverständlich seelsorglich begleitet werden.

Mit der Entscheidung des Bundestags darf es nun nicht heißen: Ende der Debatte. Es muss darum gehen, dass wir intensiv miteinander darüber sprechen, wie es gelingen kann, unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen menschengemäße, situationsgerechte und verantwortbare Lösungen zu finden. Das Thema Sterben darf nicht totgeschwiegen werden. Reden wir darüber!

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